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»Schutzzone I (Ruhezone)«.

»Schutzzone I (Ruhezone)«

Der Westinnengroden gehört, bis auf den Bereich des Westdorfes und des Neuen Leuchtturms, zum »Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer«, und zwar zur strengsten »Schutzzone I«, der »Ruhezone«. Dies bedeutet, daß ein Betreten leider nicht erlaubt ist, zum Schutze der Vogelwelt.

Aufgenommen am 28.04.2007 um 14:50 Uhr   ·   Quelle: Foto © Erik Kohl